Für etwaige Streitigkeiten zwischen dem Bauherrn und Adlerhaus hat der Bauherr die Möglichkeit, kostenfrei die Ombudsstelle der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau QDF anzurufen. Unser Unternehmen akzeptiert etwaige Entscheidungen dieser Ombudsstelle als bindend. Ausschließlich für den Fall, dass der Kunde trotz einer Entscheidung gerichtliche Schritte einleitet, entfällt die zuvor vereinbarte Verbindlichkeit. In den Fällen, in denen zur neutralen Begutachtung etwaig angezeigter Mängel die Einschaltung eines neutralen Gutachters eingefordert wird, werden diese Kosten nach Maßgabe des Gutachters auf die Parteien umgelegt. Einzelheiten zum Verfahren regelt § 2.2 der QDF-Satzung. Neben dieser fertigbauspezifischen Verbraucherschutzregelung erfolgt kein Streitbelegungsverfahren vor einer gesetzlichen Verbraucherschlichtungsstelle.
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